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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

                    der Firma DWD - Dominik Wolter Dienstleistungen

                     (DWD - Kaffeeservice / Reparaturen von Kaffeevollautomaten)              

1. Geltungsbereich

1.1 Vetragspartner im Rahmen der AGB sind DWD - Dominik Wolter Dienstleistungen (hier DWD - Kaffeeservice), Buttlarstr. 26, 74541 Vellberg, (nachfolgend "wir", "DWD" oder "Unternehmen" genannte) und der Kunde  (nachfolgend auch "Sie" genannte). Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen DWD und unseren Kunden.

1.2 Lieferungen, Leistungen und Angebote von DWD erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zu Zeitpunkt der Bestellung/Reparaturduchführung gültigen Fassung.

2. Auftragserteilung und Auftragsauslegung

Bei der Auftragserteilung vor Ort soll DWD den Kunden über Fehler bzw. deren Auswirkungen befragen und dieser entsprechend Auskunft geben. Soweit dies nach den Angaben und den technischen Gegebenheiten möglich ist, wird dem Kunden bei Auftragsannahme der vermutliche Reparaturpreis genannt, anderenfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen.

Bei Einsendung über ein Paketdienst wird eine Kostenermittlung nach Überprüfung schriftlich oder per Email erfolgen.

Das Unternehmen kann bei Auftragsannahme, je nach Reparaturgegenstand, eine Kostenfreigabe fordern. Der Kunde sollte dies vor dem Paketversand des defekten Gerätes mit dem Unternehmer abstimmen.

Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen.

3. Kosten für nicht durchgeführten Aufträge bzw. Abbruch der Reparatur

Überprüfung und Fehlersuche ist Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn dieser den Auftrag nach schriftlicher oder per Email ersteller Kostenschätzung ablehnt oder während der Durchführung zurückzieht.

4. Kostenvoranschlag/Kostenermittlung

Kostenvoranschläge für Reparaturen sind nicht kostenfrei und werden dem Kunden mündlich /telefonisch oder per eMail mitgeteilt. Wird die Reparatur dann auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.

5. Gewährleistung von Reparaturen und Haftung

5.1 Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt 12 Monate. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Reparaturgegenstand zum Gewerbebetrieb des Kunden, so beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die durchgeführte Reparatur und das dabei eingebaute Material. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem mündlich oder schriftlich bekannt gegebenen Abholtermin, unabhängig vom tatsächlichen Abholzeitpunkt.

5.2 Der Kunde hat DWD die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Reparatur zu gewähren. Insbesondere hat der Kunde aber dafür Sorge zu tragen, das der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.

5.3 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne vorherige Zustimmung des Unternehmers von Dritten Änderungen (gleich welcher Art) an den Leistungen vorgenommen wurden.

5.4 Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, das der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Das Unternehmen wird dies dem Kunden umgehend mitteilen. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er eine Fortführung der Arbeiten wünscht.

5.5 Zeigt der Kunden offensichtliche Mängel der Leistungen von DWD nicht unverzüglich an, so hat er es selbst zu vertreten, wenn bei der Beseitigung des nicht oder nicht vollständig beseitigten Mangels höhere Kosten entstehen, als ursprünglich vorgesehen.

5.6 DWD haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall einer Beschädigung ist DWD verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten wiederherzustellen. Ist dieses unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von DWD oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Gewährleistungsfrist von 12 bzw. 6 Monaten gilt auch für eventuelle Ansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. DWD übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste die bei der Durchführung einer Kostenermittlung oder Reparatur an einem Computer/Notebook/Tablet oder Smartphone entstehen. DWD geht grundsätzlich von der vorherigen Datensicherung seitens des Kunden aus.

6. Erweitertes Pfandrecht von DWD

6.1 DWD steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

6.2 Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, kann von DWD mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt eine Abholung nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus der vorherigen Reparatur oder Kostenermittlung bleibt auch nach der Entsorgung des Reparaturgegenstandes bestehen. Entsorgungskosten sind jetzt noch hinzuzurechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile u. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich DWD das Eigentum an diesen Gegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Unternehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann DWD vom Kunden den Reparaturgegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde DWD die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Entsprechende Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Sämtliche Preise verstehen sich ab Betriebssitz von DWD inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Daneben anfallende Kosten, zum Beispiel für Versicherung und Fracht, werden getrennt berechnet. Entsprechendes gilt auch für An- und Abfahrtswege.

8.2 Reparaturrechnungen sind in Bar bei Abholung zu zahlen. Bei Paketversand erfolgt die Zahlung durch Vorkasse/Überweisung. Andere Zahlungsmodalitäten kommen nur ausnahmsweise und nur bei besonderer Vereinbarung in Betracht.

9. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages selbst davon nicht berührt.

9.2 Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

9.3 Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform

9.4 Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt hiermit die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schwäbisch Halls als vereinbart.

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