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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

                    der Firma DWD - Dominik Wolter Dienstleistungen

                     (beschriftungen-24 / Beschriftungen, Schilder und vieles mehr)             

1. Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner im Rahmen der AGB sind DWD - Dominik Wolter Dienstleistungen (hier beschriftungen-24), Buttlarstr. 26, 74541 Vellberg, (nachfolgend "wir", "DWD" oder "Unternehmen" genannte) und der Kunde  (nachfolgend auch "Sie" genannte). Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen DWD und unseren Kunden.

1.2 Lieferungen, Leistungen und Angebote von DWD erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zu Zeitpunkt der Bestellung/Auftragsdurchführung gültigen Fassung.

2. Auftragserteilung und Auftragsauslegung

Die Auftragserteilung erfolgt durch Bestätigung  des schriftlichen/per Email versendeten Angebotes/Kostenvoranschlages nach Absprache der durchzuführenden Arbeiten mit dem Kunden.

3. Preise

DWD behält sich vor die angebotenen Preise bei Mehraufwand zu erhöhen. Die Angebote sind 30Tage gültig außer es gelten Sondervereinbarungen.

Entwürfe bzw. entstandene Arbeitszeit können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden, insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.

Sämtliche Preise verstehen sich ab Betriebssitz von DWD inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Daneben anfallende Kosten, zum Beispiel für Versicherung und Fracht, werden getrennt berechnet. Entsprechendes gilt auch für An- und Abfahrtswege.

4. Lieferzeit

Die von DWD genannten Lieferzeit bzw. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Für verspätete Lieferung durch Vorlieferanten wird keine Haftung übernommen.

Schadensersatzforderungen aufgrund Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind generell ausgeschlossen (außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens DWD vor).

4.1 Reinigungszeiten

Sofern im Angebot nicht beinhaltet sind Reinigungszeiten generell nicht im Preis enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.2 Montage

Die Montage von Aufklebern/Beschriftung auf KFZ, Schaufenster und sonstigen Gegenständen, ist sofern nicht im Angebot anders beschrieben, im Angebot enthalten.

4.3 Folie

DWD verarbeitet ausschließlich Markenprodukte. Um eine möglichst genaue Verklebung/Montage abliefern zu können hat der Kunde Sorge zu tragen, das die zu beklebende Fläche gereinigt und sauber ist und keine Rückstände von Öl o.Ä. vorhanden sind.

Bei Fahrzeugen welche keine original Lackierung besitzen kann keine Garantie übernommen werden.

Lufteinschlüsse von bis zu vier Blasen pro Quadratdezimeter sind kein Mangel. Eine ordentlichen Beheizung der zu beklebende Fläche ist vor und nach der Beklebung durch den Kunden herzustellen, da sonst keine Garantie gewährt werden kann.

4.4 Eigenmontage

Für auftretende Beschädigungen am Aufkleber/Beschriftung sowie der zu beklebende Gegenstände durch eigene Montage übernimmt DWD keine Haftung.

5. Zahlung

Bei Beträgen von über 1000,00 Euro und Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung von 40% zu leisten. Neukunden müssen per Vorkasse bezahlen.

Bestandskunden haben soweit nichts anderes auf der Rechnung vermerkt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug.

6. Gewährleistung

6.1 Der Kunde hat DWD die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Behebung des Mangels zu gewähren. Insbesondere hat der Kunde aber dafür Sorge zu tragen, das der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur DWD oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.

6.2 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne vorherige Zustimmung von DWD von Dritten Änderungen (gleich welcher Art) an den Leistungen vorgenommen wurden.

6.3 Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, das der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. DWD wird dies dem Kunden umgehend mitteilen.

6.4 Zeigt der Kunden offensichtliche Mängel der Leistungen von DWD nicht unverzüglich an, so hat er es selbst zu vertreten, wenn bei der Beseitigung des nicht oder nicht vollständig beseitigten Mangels höhere Kosten entstehen, als ursprünglich vorgesehen.

6.5 DWD haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall einer Beschädigung ist DWD verpflichtet, den Gegenstand auf eigene Kosten wiederherzustellen. Ist dieses unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von DWD oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.

7. Erweitertes Pfandrecht von DWD

DWD steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

8. Datenschutz

Datenschutz: Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile u. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich DWD das Eigentum an diesen Gegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Unternehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann DWD vom Kunden den Reparaturgegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde DWD die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Entsprechende Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages selbst davon nicht berührt.

10.2 Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

10.3 Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform

10.4 Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt hiermit die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schwäbisch Halls als vereinbart.

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